Vertragsrecht

Oft macht man sich es nicht klar: auch mündliche Absprachen erfüllen zumeist sämtliche Anforderungen an einen ordentlichen Vertrag. Und schon befindet man sich unwissentlich in einer vertragsrechtlichen Auseinandersetzung, aus der man ohne juristische Hilfe durch einem kompetenten Anwalt oft als zweiter Sieger herauskommt.

Denn das Vertragsrecht ist äußerst umfassend und regelt sämtliche Aspekte, die im Hinblick auf den Abschluss, die Durchführung sowie Beendigung von Vertragsvereinbarungen maßgeblich sind. Das Spektrum reicht vom Arbeitsrecht über das Darlehensrecht, Kaufrecht, Reiserecht bis hin zum Werkvertragsrecht. Viele vertragliche Gestaltungen sind dabei einer konkreten Bezeichnung und geregelten Gesetzesbestimmungen nicht zuzuordnen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Vertragsrecht sind:

  • Vertragsgestaltungen und Vertragsverhandlungen
  • Vertragsprüfung
  • Abwehr von Gegenansprüchen