Inkassorecht

Der Begriff Inkasso steht für den Forderungseinzug.

Seit jeher werden nicht immer alle offenen Rechnungen ausgeglichen, selbst wenn diese mit den Mitteln des Zwangsvollstreckungsrechts beigetrieben werden sollen. Das Gebiet des Inkassorechts beinhaltet die rechtlichen Fragen, die sich im Rahmen der Einziehung von Forderungen ergeben.

Schon wegen der besonderen rechtlichen Gefahren bei Inkasso-Geschäften, die sich etwa aus einer möglichen Geldwäsche oder strafbaren Einzugsmethoden wie Drohung, Nötigung oder Erpressung ergeben, knüpft das Gesetz an die Einzugstätigkeit hohe Anforderungen und lässt so die frühe Einschaltung eines Rechtsanwalts zweckmäßig erscheinen.

Wir tragen den damit verbundenen besonderen Anforderungen auch in diesem Bereich durch eine austauschintensive, gemeinsame und fachübergreifende Tätigkeit Rechnung. So können wir Sie kompetent sowohl bei dem Einzug Ihrer Forderungen begleiten wie Schutz bei ungerechtfertigter Inanspruchnahme bieten. Dies umfasst ein auf den Einzelfall ausgerichtetes Inkassomanagement, bei dem einzelne Forderungen wie auch Forderungsbündel von uns individualisiert und umfassend geprüft werden, bevor wir eine konkrete Einschätzung der Erfolgsaussichten vornehmen.

Damit unterscheiden wir uns von großen Dienstleistern und dem damit verbundenen Masseninkasso.

Das Masseninkasso kann nicht auf den individuellen Schuldner eingehen. Es ist in der Regel darauf ausgelegt, einer Vielzahl von Fällen in gleicher Weise mittels gleicher Standardmaßnahmen beizukommen. Telefonische Inkassobemühungen werden dabei gerne an Call-Center abgegeben. Schuldner kennen die Vorgehensweisen im Masseninkasso genau und lassen sich von diesem oft nicht mehr beeindrucken. Die Effektivität eines individuellen Inkassos kann in solchen Massenverfahren nicht erreicht werden.

Schon im Rahmen unserer außergerichtlichen Tätigkeit beziehen wir uns daher auf den Einzelfall und sprechen Probleme konkret an. Sei es, Ihr Schuldner verweigert die Zahlung. Sei es, Sie fühlen sich zu Unrecht in Anspruch genommen. In beiden Fällen stehen wir Ihnen individuell in Ihrer Sache bei und unterstützen Sie, Ihr Recht effektiv durchzusetzen.

Auch unter Kostengesichtspunkten macht sich unsere Beauftragung bezahlt. Die Kosten eines Rechtsanwaltes sind regelmäßig erstattungsfähig, wenn sich der Schuldner in Verzug befindet. Nach Auffassung vieler Gerichte sind dagegen die Kosten für ein Inkassounternehmen nicht oder nicht in voller Höhe von dem Schuldner zu tragen. Ebenso wenig erhalten Sie eigene Aufwendungen und Kosten erstattet, wenn Sie Ihr Forderungsmanagement und Inkasso selbst betreiben.

Letztlich sparen Sie kostbare Zeit und Nerven. Wird erst nach erfolglosen Versuchen durch ein Inkassounternehmen ein Rechtsanwalt eingeschaltet, müssen Sie die maßgebenden Fakten erneut zusammentragen, übermitteln und zudem über den bisherigen Verlauf unterrichten. Der Rechtsanwalt muss sich dann noch einarbeiten. Mit jedem zusätzlichen Tag, der so verloren geht, wird die Realisierbarkeit der Forderung oftmals aussichtloser.