Ordnungswidrigkeitenrecht
Wie schnell ist es passiert: eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird übersehen, Sie haben an der falschen Stelle geparkt oder ein Rotlicht nicht beachtet oder Sie sind alkoholisiert gefahren. Die Folgen können dann sehr schnell empfindlich treffen, Punkte drohen oder gar ein Fahrverbot oder der Entzug des Führerscheins. Hier ist es wichtig, dass ein spezialisierter Anwalt Sie von Anbeginn begleitet, um irreparable Fehler zu vermeiden.
Auch kann durch ein Fehlverhalten im Straßenverkehr die berufliche Situation betroffen werden, wenn Sie etwa auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind. Nach unseren Erfahrungen ist ein großer Anteil von Bußgeldbescheiden angreifbar beziehungsweise es können die drohenden Rechtsfolgen noch gemildert und die Grundlagen zur Ausübung des Berufs letztlich erhalten werden.
Damit dies gelingt, ist eines besonders wichtig: Machen Sie vor der Konsultation eines Anwalts niemals Aussagen zur Sache!
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Gesetzesübertretung, für die das Gesetz als Ahndung regelmäßig eine Geldbuße vorsieht. Bei manchen Verstößen kommen indes weitere Sanktionen in Betracht. So kann bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot verhängt werden. Allgemein steht oftmals auch der Widerruf oder die Einschränkung einer bestehenden Erlaubnis in Rede, so dass nicht zuletzt Ihre gesamte berufliche Existenz bedroht erscheint.
Im Gegensatz zu Straftaten fehlt den Ordnungswidrigkeiten die moralische Vorwerfbarkeit. Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist dem Strafrecht weitgehend nachgebildet, unterscheidet sich aber auch in maßgeblichen Punkten davon. Es beschränkt sich nicht auf Situationen des Straßenverkehrs. Je nach Bundesland sind den Ordnungsbehörden nämlich umfangreiche verwaltungspolizeiliche Aufgaben zugewiesen, wie beispielsweise:
- Straßenverkehrsrecht
- Melderecht
- Ausländerrecht
- Gewerberecht
- Bau- und das Wasserrecht
- Seuchen- , Tierseuchen- und Leichenrecht
- Lebensmittelrecht
- Abfallrecht
- Bodenschutz- und Immissionsschutzrecht
Im Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst unsere Tätigkeit im Wesentlichen die Beratung und Verteidigung in allen Bereichen des Ordnungswidrigkeitenrechts vor allem bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) in den Angelegenheiten:
- Fahrerlaubnis- und Führerschein
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU, sog. Idiotentest)
- Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen
- Fahrverbote und Möglichkeiten von deren Absehung
- Verkehrswidriges Verhalten im Straßenverkehr mit Unfallfolgen
- Verbotswidrige Benutzung von Mobiltelefonen im Straßenverkehr
- Parkverstöße
- Vollstreckung von EU-Bußgeldern
- Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten
- LKW-Maut
- Übernahme der Korrespondenz mit Polizei, Behörden und Gerichten
- Vertretung in der gerichtlichen Hauptverhandlung und im Rechtsmittelverfahren
- Antragstellung auf Neu- / Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug