Verkehrsrecht

Es geht meist so schnell: man hat dem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen, und schon soll man für den gesamten Schaden aufkommen. Und wenn dann womöglich auch noch Trunkenheit am Steuer hinzukommt, wird es für den Betroffenen äußerst bedenklich und er kommt ohne erfahrenen Rechtsanwalt nicht aus.

Das Verkehrsrecht umfasst das Verkehrsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitsrecht, das Bußgeldrecht sowie die gerichtlichen und außergerichtlichen Schadensregulierungen nach Unfällen. Um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, legen wir großen Wert auf sorgfältige und kompetente Beratung. Falls aber eine außergerichtliche Einigung nicht herbeizuführen ist, vertreten wir Sie gerne auch mit allen Mitteln vor Gericht.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Verkehrsrecht sind:

  • Strafrecht Unfallrecht im Sachschadensrecht und Personenschadensrecht
  • Verkehrsstrafrecht bei Trunkenheit und Fahrerflucht
  • Ordnungswidrigkeiten mit etwaigen Bußgeldverfahren
  • Verkehrsversicherungsrecht zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen gegen Haftpflicht- Kasko- oder Rechtsschutzversicherer