Handels- und Gesellschaftsrecht

Was das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für die Regelung von Streitigkeiten zwischen zwei zivilrechtlichen Parteien ist, stellt das Handelsgesetzbuch (HGB) für Kaufleute dar.

Daraus abgeleitet, umfasst das Handels- und Gesellschaftsrecht die Rechtsverhältnisse der Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften mit ihren vielfältigen Verflechtungen zum Arbeitsrecht, Steuerrecht, Dienstvertragsrecht, aber auch zum Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Handels- und Gesellschaftsrecht sind:

  • Handelsrecht
  • Recht der Personengesellschaften
  • Recht der Kapitalgesellschaften