Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht beschreibt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgrund bestehender Arbeitsverträge. Vieles wird nicht nur durch Verträge, Gesetze und Verordnungen, sondern auch durch Tarifverträge geregelt.

Wir vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Geschäftsführung und Vorstände umfassend bei allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Rein statistisch gesehen verliert jeder Arbeitnehmer einmal in seinem Leben den Arbeitsplatz. Dann ist er froh um juristischen Beistand, der ihn in dieser schweren Zeit zumindest in den formalen Fragen bestmöglich unterstützt. Dazu zählen vor allem das Aushandeln von Abfindungen, schonende Übergänge aus dem betroffenen Arbeitsverhältnis aber auch weitere Aspekte des Kündigungsschutzrechts.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Arbeitsrecht zählen unter anderem:

  • Kündigung, Änderungskündigung, Kündigungsschutzklage,
  • betriebsbedingte Kündigungen
  • verhaltensbedingte Kündigungen
  • personenbedingte Kündigungen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
  • Vergütungsstreitigkeiten, Provisionsansprüche und Eingruppierungsfragen
  • Abfindungen, Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen, Dienstwagen, Befristungen, Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit
  • Abmahnung, Mobbing, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Urlaub, Urlaubsgeld, Freistellung, Vorruhestand
  • Zeugnis, Prüfung, Bewertung, Gestaltung
  • Arbeitspapiere
  • Schwerbehinderung
  • Vertragsstrafen, Wettbewerbsverbote
  • Unkündbarkeitsgründe bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Ausbildung