Strafrecht

Gerade das Strafrecht sieht erhebliche Eingriffe des Staates durch Maßnahmen wie Freiheitsstrafen und Geldstrafen vor.
Schneller als man denkt, wurde gegen Regeln verstoßen, die man zuvor nicht einmal kannte. Doch Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Gerade wenn bekannte Strafgesetze erst durch die Rechtsprechung erweiternd ausgestaltet werden, besteht erhöhter Aufklärungsbedarf und nicht selten wird die Hilfe durch einen erfahrenen Verteidiger erforderlich.

Zwischen Freispruch und Verurteilung liegen oftmals nur einige Worte oder eben das Unterlassen derselben. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir in Ihrer speziellen Sache entscheiden, ob Reden Silber und Schweigen Gold ist.

Daher ist man im Falle eines Strafdelikts stets gut beraten, rechtzeitig einen kompetenten Strafverteidiger zu Rate zu ziehen. Dies sollte so früh als möglich geschehen. Bereits im Ermittlungsverfahren empfiehlt sich vor einer Anhörung oder Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft die Rücksprache mit einem erfahrenen Verteidiger. Nur dann können bereits im Vorfeld wichtige Aspekte berücksichtigt und Ihre Interessen optimal vertreten werden.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Strafrecht zählen unter anderem:

  • allgemeine Strafsachen wie etwa Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, und Unterschlagung
  • Verstöße im Bereich des Arbeitslebens wie beispielsweise Beitragsvorenthaltungen
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehr wie Rotlichtverstöße, Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit und Trunkenheitsfahrten oder Unfallflucht
  • Jugendstrafrecht, das zumeist Sonderregeln für Heranwachsende vorsieht
  • Wirtschaftsstrafrecht und Kapitalstraftaten wie Insolvenzdelikte, die infolge wirtschaftlicher Zusammenbrüche von Unternehmen zunehmend von der Justiz verfolgt werden
  • Umweltstrafrecht, welches nicht nur Taten gegen Luft, Wasser und Boden ahndet, sondern auch schon die Verursachung von Lärm zu hindern sucht
  • Sexualstrafrecht mit den zumeist sehr problematischen Vorwürfen durch Angehörige und sonst nahestehenden Personen
  • Familienstrafrecht mit Körperverletzungsdelikten und Taten gegen bestehende Unterhaltspflichten
  • Steuerstrafrecht, das nicht erst bei Prüfungen des Finanzamtes Sanktionen vorsieht
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, die auch weit verbreitete Mittel zur Anhebung der Stimmung erfassen
  • Computerkriminalität mit Verstößen gegen bestehende Gesetze zum Schutz von persönlichen Daten und geistigem Eigentum

Die Prävention durch eine strafrechtliche Risikoprognose, das „Risikomanagement“, ist insbesondere auch für Unternehmen wichtig. Die Rechtssituation verändert sich ständig.

Frühzeitiges Eingreifen ist wichtig. Denn nur das vermiedene Strafverfahren ist ein gutes Strafverfahren.

Doch auch, wenn es schon geschehen ist, kann noch vieles durch rechtzeitiges und wohl überlegtes Handeln gerettet und die Folgen unbedachten Handelns und Unterlassens können auf ein Minimum beschränkt werden.

Selbst wenn Sie sich sachlich und inhaltlich der Situation gewachsen fühlen, sollten Sie regelmäßig mit Ausnahme Ihrer Personalien ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger keine weiteren Angaben machen. Dies ist Ihr gutes Recht! Niemand muss Gefahr laufen, sich selber zu belasten. Schon gar nicht, ohne die Grundlagen eines Verfahrens zu kennen und dessen Tragweite abschätzen zu können. Wir stehen Ihnen gerne bei und verschaffen uns durch Akteneinsicht zunächst einmal die Grundlage für eine rechtliche Beurteilung bevor wir dann gemeinsam eine mögliche Verteidigungsstrategie erarbeiten.

Vielleicht benötigen Sie aber auch unsere Hilfe, weil Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Häufig ist es leider noch so, dass auch in diesem Bereich Recht haben und Recht bekommen zweierlei Dinge sind. Schon die Anzeige einer Straftat mit unserer Hilfe mag dazu führen, Ihr berechtigtes Interesse zur strafrechtlichen Verfolgung bei der Justiz auch durchzusetzen.