Familienrecht

Das Familienrecht umfasst weitaus mehr, als nur das Erstellen von Eheverträgen und das Bestimmen von Unterhaltsforderungen auf dem Papier.

Stets geht es um individuelle Lösungen, die zu finden sind, damit im Einzelfall bestmögliche Regelungen getroffen werden, die von den Beteiligten auch gelebt werden können. Daher konzentrierteren wir uns bei den familienrechtlichen Aspekten unserer Mandate nicht nur auf die juristischen, sondern auch auf die zwischenmenschlichen Belange.

Dank unserer langjährigen Erfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Familienrechts gewährleisten wir eine zuverlässige und kompetente Beratung in den folgenden Bereichen:

  • Erstellen von Eheverträgen vor und nach der Eheschließung
  • Begleitung von Ehescheidungen und Trennungen
  • Gestaltung von Trennungsfolgenvereinbarungen, Trennungsunterhalt und Unterhalt nach der Scheidung
  • Regelung des elterlichen Sorge- beziehungsweise des Besuchsrechts
  • Festlegung des Eltern- und Kindesunterhalts
  • Ergreifen geeigneter Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz einschließlich vorläufiger Maßnahmen zur Wohnungszuweisung