Reiserecht
Es sollte die schönste Zeit des Jahres werden. Stattdessen haben Sie Ihre Zeit mit Lärm, Kakerlaken, ungenießbarem Essen und verunreinigtem Wasser zugebracht. Der Reiseveranstalter zeigt sich jedoch uneinsichtig und unnachgiebig.
Trotz mehrfacher Bitten um Abhilfe schon im Urlaub und der Vorlage Ihrer Dokumentation nach Ihrer Rückkehr, erhalten Sie nicht einmal einen Teil des Reisepreises erstattet. Geschweige denn werden Sie vom Veranstalter für die entgangenen Urlaubsfreuden entschädigt. Wir werden Ihnen weiterhelfen.
Gemeinsam wollen wir eine realistische Einschätzung des tatsächlich erlittenen Schadens vornehmen und den möglichen Ersatz sowohl außergerichtlich wie notfalls auch vor Gericht mit Ihnen durchsetzen.