Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, also das der ausführenden Gewalt des Staates. Es regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungsinstitutionen und deren Verhältnis zueinander sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der Exekutive.
Unsere Mandanten sind in vielfältiger Weise durch Eingriffe oder Unterlassungen der Verwaltungsbehörden betroffen. Selten können sie den jeweiligen Handlungen der Behörden uneingeschränkt zustimmen. Sowohl das allgemeine wie das besondere Verwaltungsrecht hält stets Konfliktpotential bereit.
Das besondere Verwaltungsrecht ist der Sammelbegriff für die einzelnen Rechtsgebiete des materiellen Verwaltungsrechts. Hierbei beschäftigen wir uns insbesondere mit dem:
- Polizeirecht (Gefahrenabwehrrecht)
- Baurecht (Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht)
- Kommunalrecht
- Umweltrecht
- Sozialrecht
- Steuerrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Schulrecht (Hochschul- und Prüfungsrecht)
Nicht selten stehen Entscheidungen von Behörden in deren Ermessen. Die Ausübung dieses Ermessens wird von dem Betroffenen häufig als reine Willkür empfunden. Tatsächlich stehen der Verwaltung bei Verwirklichung eines gesetzlichen Tatbestandes oftmals verschiedene Verhaltensweisen zur Wahl. Ermessen eröffnet der Verwaltung somit einen weiten Handlungsspielraum. Lassen Sie uns einen solchen gemeinsam nutzen, indem wir die besseren Argumente für als gegen Ihr Anliegen finden und so letztlich auch die Behörde überzeugen.
Bevor Sie also wegen staatlicher Maßnahmen verzweifelt resignieren oder aber erwägen, Amok zu laufen, sollten wir gemeinsam versuchen, eine tragfähige Lösung Ihres Problems zu finden.
Weil auch die Verwaltungsorgane bei ihren Handlungen an Recht und Gesetz gebunden sind, kann der Betroffene gegen behördliche Handlungen vorgehen, wenn er etwa von deren rechtswidrigen Maßnahmen betroffen ist.