Kosten

Die Kosten für eine rechtliche Beratung mögen Ihnen im ersten Moment vielleicht hoch erscheinen. Spätere Folgekosten liegen jedoch häufig deutlich darüber. Und die Klarheit, die Ihnen eine rechtliche Beratung in Ihrer angespannten Situation bringen kann, ist meist unbezahlbar.

Zudem besteht bei Mandanten mit geringem Einkommen für die meisten Rechtsgebiete die Möglichkeit, Beratungshilfe und gegebenenfalls Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Die Beratungshilfe wird von dem Amtsgericht (Rechtsantragsstelle) des Wohnortes der Partei bewilligt. Das Amtsgericht stellt einen Berechtigungsschein aus. Die Partei hat dann den gesetzlichen Eigenanteil von 15,00 € an den Rechtsanwalt zu zahlen, damit dieser berät und/oder außergerichtlich tätig wird. Um wegen der Vergütung Sicherheit zu erlangen, sollte der Berechtigungsschein vor der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe vorliegen.

Die Prozesskostenhilfe beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe wird in gerichtlichen Verfahren gewährt. Die Bewilligung befreit von den Gerichtskosten und den Kosten des eigenen Prozessbevollmächtigten.

Zur Prozesskostenhilfe beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe können Sie sich auch schon vorab informieren durch:

In Strafangelegenheiten kann gegebenenfalls die Beiordnung des ausgesuchten Verteidigers als Pflichtverteidiger erfolgen. Die Beiordnung hängt in diesem Fall aber nicht von der Einkommens- und Vermögenssituation der Partei ab. Vielmehr erfolgt die Beiordnung, wenn die Sach- oder Rechtlage schwierig oder die zu erwartende Strafe hoch ist. Zudem erfolgt die Beiordnung, wenn die Partei nicht in der Lage ist, sich selber zu verteidigen.