Erbrecht

Vielfach macht man sich zu Lebzeiten keine Gedanken über das Erbe. Nur selten liegt ein gültiges Testament vor. Im Todesfall kommt es dann zu erheblichen Streitigkeiten, wem welcher Teil des Erbes zusteht.

Wenn Sie dieser misslichen Lage vorbeugen wollen oder bereits in Streitigkeiten um das Erbe geraten sind, können wir Ihnen mit unserem profunden juristischen Wissen in Sachen Erbrecht sicherlich weiterhelfen. Kontaktieren Sie uns, damit wir die unerfreuliche Angelegenheit für Sie regeln können.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Erbrecht zählen:

  • das Erstellen und Verwalten von Testamenten
  • das Feststellen und Einfordern des Pflichtteils
  • die Regelung der Unternehmensnachfolge
  • das Verwalten von Miterbengemeinschaften
  • die Unterstützung bei der Beschränkung und einem Ausschluss der Erbenhaftung